Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung von TeamProQ (AGB)
§ 1 Präambel
Die evermind GmbH, 04155 Leipzig (im Folgenden "Betreiber" genannt) betreibt im Internet einen Datenraum unter dem Namen "TeamProQ" als kostenpflichtige Dienstleistung für Gewerbetreibende und private Personen (im Folgenden "Vertragspartner" genannt).
§ 2 Allgemeines
1. Der Betreiber erbringt seine Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Der Vertragspartner bestätigt durch seine Unterschrift bei einer schriftlichen Bestellung oder durch Anklicken des entsprechenden Auswahlfeldes bei Bestellung über das Internet, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und Ihrer Geltung im vollen Umfang zustimmt.
§ 3 Vertrag
1. Der Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Vertragspartner kommt durch eine Bestellung per Telefax, Brief oder durch Ausfüllen und Absenden des Bestellformulars im Internet und durch die Bestätigung der Annahme in Form von Freischaltung des Datenraumes zustande.
2. Der Vertragsbeginn ist immer der Tag der Vertragsannahme.
§ 4 Vertragspflichten des Betreibers, Rechte des Vertragspartners
1. Der Betreiber bietet Softwarefunktionalitäten und Datenbanken an, auf deren Grundlage folgende Dienste und Funktionen realisiert werden können:
b. Speicherung von Aktivitäten im Datenraum.
c. Funktionen zur Verwaltung von Benutzern.
d. Datensicherung des Datenraumes erfolgt mindestens täglich.
e. Aufbewahrung der Datensicherungen für die Dauer von 2 Wochen.
2. Die Hostingleistungen werden auf einer eigens für den Betreiber in einem Rechenzentrum eines großen deutschen Telekommunikationsanbieters betriebenen Plattform erbracht. Die Verfügbarkeit der Leistungen des Telekommunikationsanbieters betrug im Drei-Monats-Schnitt 99,87%.
Sollte der Server auf Wunsch des Kunden in einem anderen Land betrieben werden, kann die Verfügbarkeit abweichen.
3. Leistungen werden grundsätzlich täglich von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr bereitgestellt.
4. Unterbrechungen der Dienste, die innerhalb der geplanten Wartungsarbeiten entstehen, gehen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit mit ein.
5. Der Betreiber steht nicht ein und verpflichtet sich nicht
b. zur Herstellung einer durchgehend fehlerfrei funktionierenden Webapplikation,
c. zur Gewährleistung der Freiheit der Webapplikation und des Servers von Computerviren, Würmern, trojanischen Pferden oder sonstigen fehlerhaften Informationen,
d. es zu verhindern, dass im Falle einer unbefugten Manipulation der Webapplikation oder der Übertragungswege personenbezogene Daten des Vertragspartners an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
e. Im Rahmen des Zumutbaren, technisch Möglichen sowie rechtlich Zulässigen wird der Betreiber jedoch alle Maßnahmen ergreifen, um Störungen im vorbezeichneten Sinne zu unterbinden. Der Betreiber ist dabei berechtigt, Arbeiten an der Webapplikation durchzuführen, die zur Datenspeicherung, Wartung, Beseitigung von Fehlern oder in sonstiger Weise zur Leistungserbringung erforderlich sind und eine vorübergehende Unterbrechung des Betriebes erfordern. Ein ungehinderter Zugang zu TeamProQ kann für den Zeitraum der Durchführung dieser Maßnahmen nicht gewährt werden.
6. Der Betreiber verpflichtet sich ferner nicht und steht nicht ein für
b. die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf dieser Webapplikation veröffentlichten Inhalte,
c. die Richtigkeit, Vollständigkeit, rechtliche Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf die Inhalte von Webapplikation, auf die mittels Links verwiesen wird,
d. die Störungsfreiheit der Webapplikation, auf die mittels Links verwiesen wird, insbesondere deren Verfügbarkeit und Freiheit von fehlerhaften Informationen wie Computerviren, Würmern oder trojanischen Pferden,
e. den rechtmäßigen Umgang des Betreibers der verlinkten Seite mit personenbezogenen Daten, die der Vertragspartner ggf. auf der verlinkten Seite hinterlässt.
7. Zu den Vertragspflichten des Betreibers zählt nicht die Archivierung der im Datenraum gespeicherten Informationen des Vertragspartners auf Datenträger. Diese Leistungen können jedoch gesondert vergütungspflichtig vereinbart werden. In diesem Falle gelten auch diesbezüglich im Übrigen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8. Der Betreiber behält sich im Rahmen der technischen Weiterentwicklung des Dienstes das Recht auf Änderungen bezüglich des Designs, der Betriebsweise, der technischen Spezifikationen sowie der Systeme und weiterer Funktionen der Dienstleistungen vor.
9. Der Betreiber ist berechtigt, Dritten die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gegenüber dem Vertragspartner zu übertragen.
10. Über die Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus erwirbt der Vertragspartner keine Rechte an den Leistungen des Betreibers. Dieser Ausschluss gilt insbes. in Bezug auf Lizenzen und Nutzungsrechte sowie gewerbliche Schutzrechte jeglicher Art.
§ 5 Vertragspflichten des Vertragspartners, Rechte des Betreibers
1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die angebotenen Leistungen ausschließlich für den vom Betreiber vorgegebenen Zweck im Rahmen der vertraglichen Beziehungen zu nutzen.
2. Diesbezüglich hat er insbesondere bei der Verbreitung von Informationen über das Internet an andere Datenraumnutzer die Einhaltung des jeweils anwendbaren Rechts zu beachten. Wir behalten uns vor, bei Verstoß gegen diese Regel den Datenraum des Vertragspartners in TeamProQ unverzüglich, ohne Vorankündigung und unter Verlust aller Daten zu schließen.
3. Der Vertragspartner hat die vom Betreiber per E-Mail oder in anderer Form bekannt gegebenen Sicherheits- und Anwendungsbestimmungen zu befolgen. Der Vertragspartner hat seine Datenraumnutzer über die Sicherheits- und Anwendungsbestimmungen zu unterrichten. Für eine Verletzung dieser Bestimmungen durch seine Datenraumnutzer steht der Vertragspartner ein, es sei denn, seitens der Datenraumnutzer liegt kein Verschulden vor. Eine Einstandspflicht des Vertragspartners besteht jedoch, wenn die Verletzung von Sicherheits- und Anwendungsbestimmungen durch den Datenraumnutzer auf einer unzureichenden Information über diese Bestimmungen durch den Vertragspartner beruht.
4. Der Vertragspartner hat den Erfordernissen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere die im Rahmen der Registrierung erhaltenen Benutzerkennung sowie das damit zusammenhängende Passwort an einem sicheren, für Dritte nicht zugänglichen Ort zu verwahren. Der Vertragspartner hat ferner unverzüglich eine Änderung zu veranlassen, sobald die Vermutung besteht, dass nichtberechtigten Dritten Zugangsdaten bekannt geworden sind. In diesem Fall ist der Betreiber unverzüglich zu informieren. Für eine unbefugte Benutzung durch Dritte haftet der Vertragspartner.
5. Der Vertragspartner hat dem Betreiber bei der Registrierung richtige und vollständige persönlichen Daten zu übermitteln. Die Richtigkeit und Vollständigkeit versichert der Vertragspartner mit der Bestätigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle von Änderungen ist der Betreiber unverzüglich zu informieren.
6. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Dienstleistungen keinesfalls zur Vornahme strafbarer Handlungen sowie zu solchen Handlungen zu nutzen, die gegen allgemein anerkannte Praktiken wie z.B. die Netiquette verstoßen. Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet, durch sein Verhalten Dritte zu einer Begehung oder Teilnahme an Handlungen der vorgenannten Art zu bewegen.
7. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die angebotenen Dienstleistungen nicht zur Beschaffung oder Verbreitung von Unterlagen zu nutzen, welche unmittelbar, durch Weitergabe an Dritte oder in sonstiger Weise Rechte eines Dritten verletzen oder dessen Ruf schädigen können. Diesbezüglich hat der Vertragspartner insbesondere Urheberrechte und sonstige Schutzrechte sowie Geschäftsgeheimnisse Dritter zu beachten.
8. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Dienstleistungen in einer Weise zu nutzen, dass die Computer- oder Telefonverbindungen Dritter nicht unterbrochen und die für den Betrieb der Dienstleistungen zur Verfügung gestellten technischen Komponenten nicht beeinträchtigt werden.
9. Dem Vertragspartner ist es strengstens untersagt,
b. unbefugt auf die Systemsoftware zuzugreifen, insbesondere Informationen, welche Viren, Würmer, trojanische Pferde oder sonstige fehlerhafte bzw. schädigende Daten beinhalten, auf der Webapplikation zu platzieren,
c. sich unautorisiert Informationen über das System zu verschaffen,
d. den Versuch zu unternehmen, die Passwörter anderer Vertragspartner zu ermitteln,
e. in jeder sonstigen Weise schädigend auf das System einzuwirken,
f. Dritten die in diesem Absatz beschriebenen Handlungen zu ermöglichen.
10. Der Betreiber ist berechtigt, die Benutzung des Datenraumes zu untersagen und den Zugang des Vertragspartners zu sperren, sofern der Vertragspartner den vorstehenden Bestimmungen (Ziff. 1.-9.) zuwiderhandelt. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen ist der Vertragspartner verpflichtet, dem Betreiber sämtliche hieraus entstandenen Schäden unverzüglich zu ersetzen und den Betreiber von etwaigen Ansprüchen Dritter, die aus dem Verstoß resultieren, unverzüglich freizustellen, es sei denn, der Vertragspartner hat den Verstoß nicht verschuldet. Im Falle einer Beendigung des Vertrages bleiben die Ansprüche des Betreibers gegen den Vertragspartner unberührt.
11. Der Vertragspartner hat dem Betreiber erkennbare Mängel oder Schäden bzw. Störungen an der Webapplikation unverzüglich mitzuteilen und alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihren Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern oder beschleunigen.
12. Das Zustandekommen einer funktionsfähigen Internetverbindung obliegt dem Vertragspartner.
13. Für den Fall einer schuldhaften Verletzung von Vertragspflichten stellt der Vertragspartner den Betreiber von Ansprüchen Dritter frei, die diesen aufgrund der Pflichtverletzung des Vertragspartners gegen den Betreiber zustehen.
14. Für die Nutzung der Immobilienberechnung stellt der Vertragspartner sicher, dass sich die Software in regelmäßigen Abständen automatisch updaten kann.
§ 6 Preise/Zahlungskonditionen
1. Das Nutzungsentgelt und der Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Preisübersicht des Betreibers zum Zeitpunkt der Anmeldung.
2. Das Nutzungsentgelt versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Die Zahlungsweise erfolgt im Voraus und unbar 10 Kalendertage nach Rechnungslegung per Überweisung oder per Lastschrift. Die Rechnung geht dem Vertragspartner per Post zu.
4. Jeder angefangene Monat wird voll berechnet.
5. Bei folgenden Zahlweisen gewähren wir jeweils die in Klammern stehenden Rabatte: vierteljährlich (3%), halbjährlich (7%) und jährlich (10%).
6. Gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen erhalten nach Prüfung für TeamProQ einen Rabatt auf die monatliche Zahlung von 50%.
§ 7 Vertragsdauer
1. Der Vertrag zwischen Betreiber und Vertragspartner hat keine feste Laufzeit, er richtet sich nach der jeweiligen Zahlungsweise. Wird der Vertrag nicht spätestens 14 Tage vor Monatsende (ab vierteljährlicher Zahlungsweise 30 Tage vor Ende des Buchungszeitraumes) von einer Partei gekündigt, verlängert er sich immer um den jeweils gewählten Buchungszeitraum.
2. Der Vertragspartner akzeptiert, dass alle Mitglieder seines Datenraumes zur Sicherung der Qualität zwei Mal im Jahr über technische Neuerungen und Informationen zum Betreiber per E-Mail automatisch informiert werden.
3. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, TeamProQ 30 Tage lang ohne Kosten zu testen. Nach 30 Tagen erlischt der Demoaccount automatisch, ohne dass für den Vertragspartner Kosten entstehen. Bei einer Freischaltung des Demoaccounts auf einen Nutzungsvertrag können bereits erstellte Ordner und Dokumente übernommen werden. Der Vertragspartner akzeptiert eine Werbe-E-Mail innerhalb der 30 Tage und nach 4 Wochen.
4. Sollte der Vertragspartner 10 Tage nach Rechnungslegung nicht den vollen Rechnungsbetrag gezahlt haben, wird Ihm das Recht sich anzumelden bis zum Eingang des vollen Rechnungsbetrages auf dem Konto des Betreibers entzogen. Zum anderen behält sich der Betreiber eine Kündigung des Vertrages vor.
5. Das Recht zur außerordentlichen Vertragskündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Hierfür gelten die gesetzlichen Vorschriften. Als wichtiger Grund für eine Kündigung durch den Betreiber gilt eine Verletzung mindestens einer der Pflichten gem. § 5 Ziff. 1.-9. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In diesem Fall hat der Betreiber ferner das Recht, den Vertragspartner von einem erneuten Vertragsschluss und einer Inanspruchnahme der vom Betreiber angebotenen Leistungen dauerhaft auszuschließen.
6. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Brief, Fax, E-Mail).
§ 8 Haftung
1. Eine Haftung des Betreibers - gleich aus welchem Rechtsgrund - tritt nur ein, wenn der Schaden
b. auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers zurückzuführen ist.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Vertragspartners.
2. Haftet der Betreiber gem. Ziff. 1 a), ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so
b. erstreckt sich die Haftung gleichwohl nicht auf mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn des Vertragspartners.
3. Eine Umkehr oder Veränderung der Beweislast zu Ungunsten des Vertragspartners ist mit den Regelungen der Ziffern 1. und 2. nicht verbunden.
§ 9 Änderungen der AGB
Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. In diesem Fall wird der Betreiber dem Vertragspartner die geänderten Bedingungen übermitteln und eine angemessene Frist setzen, verbunden mit der Erklärung, dass die Änderungen wirksam werden, sofern der Vertragspartner innerhalb dieser Frist den Änderungen nicht widerspricht. Die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden unter diesen Voraussetzungen wirksam, sofern der Vertragspartner innerhalb der gesetzten Frist keinen Widerspruch erhebt.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Sollte eine dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame Bedingung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke.
2. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
3. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag zwischen Betreiber und Vertragspartner sowie Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Leipzig (Deutschland). Dies gilt nur, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Anderenfalls gelten für Erfüllungsort und Gerichtsstand die gesetzlichen Vorschriften.
4. Auf den Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Vertragspartner findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Leipzig, 01. März 2012